Allgemeine Geschäftsbedingungen embe:ge: medienberatungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) Stand: Hannover, 01.04.2020 §1 Geltung der Vertragsbedingungen 1. In allen Vertragsbeziehungen über Werk-, Sach- und Dienstleistungen, in denen embe:ge: medienberatungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend EMBEGE MEDIENBERATUNG genannt – für andere Unternehmen, Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Vertragspartner“ und gemeinsam „Parteien“ genannt) Leistungen erbringt, gelten, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste von EMBEGE MEDIENBERATUNG. 2. EMBEGE MEDIENBERATUNG erbringt Fullservice-Dienstleistungen im Medienbereich Unternehmenskommunikation. 3. Die Rechtsbeziehungen der Parteien werden gestaltet durch einzelvertragliche Vereinbarungen, die dazu genannten Anlagen und Unterlagen sowie diesen Vertragstext. Bei Widersprüchen oder Regelungslücken gilt vorstehende Rangfolge. 4. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 5. Die vorliegenden Bedingungen gelten als ausgehandelt, wenn EMBEGE MEDIENBERATUNG dem Vertragspartner im Angebotswege eine oder mehrere Leistungsalternativen angeboten hat. §2 Vertragsanbahnung und Vertragsschluss 1. Vorvertraglich überlassene Gegenstände (Konzepte, Exposés, Treatments, Analysen, Skripte, Vorschläge) sind körperliches und geistiges Eigentum von EMBEGE MEDIENBERATUNG. Kommt kein Vertrag zustande, sind sie zurückzugeben, zu löschen oder zu vernichten. 2. EMBEGE MEDIENBERATUNG kann Angebote von Vertragspartnern innerhalb von vier Wochen annehmen. Eigene Angebote sind freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart ist. Vertragserklärungen bedürfen der Schriftform. 3. Zusagen und Garantien, die über diese Bedingungen hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung. §3 Vertragsbindung 1. Fristsetzungen müssen, außer in Eilfällen, zumindest zehn Werktage betragen. 2. Voraussetzung für eine Beendigung des weiteren Leistungsaustauschs ist ein Schlichtungsgespräch zwischen den Geschäftsführungen. Die Androhung erfolgt unter angemessener Fristsetzung und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. 3. Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang müssen schriftlich erfolgen. §4 Leistungserbringung 1. Der Vertragspartner gibt die Aufgabenstellung vor. Die Aufgabenerfüllung wird gemeinsam geplant. Im Zweifel liegt die Projektleitung beim Vertragspartner. 2. Schriftliche Konzepte sind kostenpflichtig, soweit nichts anderes vereinbart ist. 3. Allein EMBEGE MEDIENBERATUNG ist ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. 4. Der Vertragspartner trägt das Risiko, dass die in Auftrag gegebene Leistung seinen Wünschen entspricht, und hat eine Dokumentationspflicht über seine Leistungsbeschreibung. 5. EMBEGE MEDIENBERATUNG entscheidet über den Personaleinsatz und darf freie Mitarbeiter und andere Unternehmen einsetzen. 6. Können Leistungen aus Gründen, die EMBEGE MEDIENBERATUNG nicht verschuldet hat, nicht erbracht werden, werden die vereinbarten Zeiten und Leistungen dennoch in Rechnung gestellt. §5 Mitwirkung des Vertragspartners 1. Der Vertragspartner sorgt für die technische Umgebung und wirkt unentgeltlich im erforderlichen Umfang mit. 2. Er benennt schriftlich einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. 3. Die Sicherung von Technik und Daten liegt beim Vertragspartner. 4. Nachteile und Mehrkosten bei Pflichtverletzung trägt der Vertragspartner. §6 Leistungszeit Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Unverschuldete Behinderungen verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. §7 Stornierung Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, kann EMBEGE MEDIENBERATUNG ohne Einzelnachweis als Stornierungskosten fordern (AW = Auftragswert): - ab 30 Tage vor Produktionsbeginn 30 % des AW - ab 14 Tage vor Produktionsbeginn 40 % des AW - ab 7 Tage vor Produktionsbeginn 60 % des AW - ab 24 Stunden vor Produktionsbeginn 80 % des AW §8 Vergütung, Zahlung, Vorbehalt 1. Die Vergütung richtet sich ohne andere schriftliche Vereinbarung nach den jeweils gültigen Preislisten. 2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit nicht steuerbefreit. Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Lieferung bzw. Empfang fällig. 3. Rechnungsreklamationen sind innerhalb von sieben Tagen vorzubringen. 4. Reisezeiten und Reisekosten werden nach Preisliste berechnet. 5. Aufrechnung und Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. 6. Eigentum und Rechte bleiben bis zum vollständigen Ausgleich vorbehalten. 7. Beiträge für Künstlersozialkasse und Verwertungsgesellschaften können zuzüglich 15 % Service Fee weiterberechnet werden. §9 Change-Request-Verfahren Änderungen während der Laufzeit bedürfen eines schriftlichen Zusatzangebots. Solange kein Einvernehmen besteht, werden die Arbeiten nach dem bestehenden Vertrag fortgesetzt. §10 Gewährleistung und Abnahme 1. EMBEGE MEDIENBERATUNG leistet für Mängel eines Werks zunächst durch Nachbesserung oder Neuherstellung. 2. Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, verdeckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. 3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. 4. Nach Funktionsprüfung hat der Vertragspartner unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Schweigen und Nutzung ohne Rüge gelten nach fünf Werktagen als Abnahme. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung. §11 Sach- und Rechtsmängel beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen Gewährleistung zunächst durch Nachbesserung. Schlägt sie endgültig fehl, Minderung oder Rücktritt nach den gesetzlichen Regeln und diesen AGB. Verjährung in einem Jahr nach Beginn der gesetzlichen Frist. §12 Eigentumsvorbehalt Leistungen bleiben Eigentum von EMBEGE MEDIENBERATUNG bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. §13 Haftung 1. Haftung für Vorsatz, Körper- und Gesundheitsschäden, Leben, Arglist und Produkthaftung nach den gesetzlichen Vorschriften, der Höhe nach unbegrenzt. 2. Bei grober Fahrlässigkeit und Garantie nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. 3. Sonst nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, beschränkt auf den Vertragswert des Einzelvertrags. 4. Bei Datenverlust nur Aufwand der Wiederherstellung, beschränkt auf den Vertragswert. 5. Keine Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Pflichten. Keine Haftung für Folgeschäden. 6. Verjährung von Schadensersatzansprüchen, außer in Fällen von Absatz 1, ein Jahr. 7. Höhere Gewalt entbindet bis zu ihrem Wegfall. §14 Vertragsdauer und Kündigung Ordentliche Kündigung richtet sich nach der Bemessung des Vertragsverhältnisses. Unbefristete Dauerschuldverhältnisse können mit sechsmonatiger Frist zum 31. Dezember gekündigt werden. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Kündigung schriftlich durch eingeschriebenen Brief. §15 Arbeitskräfte Ohne Genehmigung dürfen überlassene Arbeitskräfte Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden. Weisungsrechte, Arbeitsschutz und Mehrarbeit sind im Einzelnen vertraglich und gesetzlich geregelt. §16 Geheimhaltung und Datenschutz Vertragsrelevante Informationen und Betriebsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. EMBEGE MEDIENBERATUNG beachtet das Datenschutzrecht. §17 Nennungsverpflichtung Bei Produktionen mit maßgeblicher redaktioneller Beteiligung ist „Hergestellt von der embe:ge: medienberatungsgesellschaft“ anzugeben und das Firmenzeichen zu zeigen. §18 Geltendes Recht und Gerichtsstand Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover. Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für SEPA: Der Geschäftskunde ist damit einverstanden, dass die Frist der Vorabankündigung kürzer als drei Tage ist.